Bevor ihr eine eigene Waffe erwerben dürft, müsst ihr eine sogenante Waffenbesitzkarte (WBK) erlangen.
Die bekommt ihr nur, wenn ihr Interesse am Schießsport habt und dieses auch nachweisen könnt. Wie ihr im Vorwege, unverbindlich feststellen könnt, ob das etwas für euch ist, haben wir ausführlich beschrieben (Schnuppertraining…)
Der erste Schritt ist dann die Mitgliedschaft in unserer Parchimer Schüztengilde 1410 e.V.
Die PSG 1410 ist ein DSB (Deutscher Schützenbund) Verein, daher werdet ihr automatisch Mitglied in diesem Verband, womit offiziell euer Schützenleben beginnt. Wenn ihr später, um an speziellen Turnieren teilzunehmen, auch im BDS (Bund Deutscher Sportschützen) oder BDMP (Bund der Militär- und Polizeischützen) Mitglied werden möchtet, regeln wir auch das für euch.
Jetzt müsst ihr regelmäßig, zu den öffentlichen Terminen, mit unseren Vereinswaffen (oder den Waffen von Freunden) trainieren. Aktuell bedeutet dies: mindestens einmal im Monat oder 18 Mal über 12 Monate muss der Schützen-Anwärter an einem Training teilnehmen. Zum Nachweis führt jeder Sportschütze ein Schießbuch, in dem festgehalten wird, wann der Schütze geschossen hat. Der jeweilige Schießleiter des Vereins unterzeichnet und beglaubigt die Schießnachweise.
Darüberhinaus muss der Schütze an einem Sachkundelehrgang gem. §7 Waffengesetz mit staatlich anerkannter Prüfung teilnehmen. Den Sachkundelehrgang kann man entweder beim Dachverband oder einem privaten Anbieter absolvieren. Erkundigt euch gern rechtzeitig, wo wann ein Lehrgang angeboten wird, damit ihr euch rechtzeitig anmelden könnt und nicht die fehlende Prüfung die Erlangung der WBK verzögert.
Auch solltet ihr im ersten Jahr bereits einen geeigneten ggf. gebrauchten Waffenschrank erwerben. Wichtig dabei ist, dass er für die Waffen, welche ihr erwerben wollt, geeinget und zugelassen ist (wir unterstützen euch).
Nach einem Jahr des regelmäßigen Trainings und einem bestandenen Sachkundelehrgang könnt ihr euer „Bedürfnis“ und damit verbunden eure Waffen (max. 2) beim DSB (oder einem aneren Verband, wenn ihr dort Mitglied seid) beantragen, wobei wir euch natürlich unterstützen. Die Waffen müssen in der Sportordnung des Verbandes in einer Disziplin genutzt werden können.
Die Anträge sind alle formalisiert und die Antragswege fest vorgeschrieben. Mit dem Bedürfnis bestätigt der Verband, dass der Schütze die beantragten Waffen zum Training und zu erfolgreichen Teilnahme an Wettkämpfen benötigt. Wenn alles ordnungsgemäß ausgefüllt ist, erhält der Schütze sein Bedürfnis.
Mit diesem Bedürfnis könnt ihr einen Antrag auf Ausstellung einer WBK bei der örtlichen Waffenbehörde beantragen. Hier gibt es noch grüne und gelbe WBKs, über die Unterschiede informieren wir euch, wenn gewünscht, rechtzeitig.
Die Behörde durchleuchtet den Antragsteller dann über das Bundeszentralregister (BZR), das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV) und einige weitere Behörden mehr, auf die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit. Liegen keine Einträge, Waffenbesitzverbote oder sonstigen Vorbehalte vor, wird die Waffenbesitzkarte genehmigt und kann vom Antragsteller bei der Waffenbehörde abgeholt werden bzw. wird diesem postalisch zugesandt.
Nun kann der Schütze die Waffen gem. der jeweiligen WBK erwerben und damit trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen. Bei der GRÜNEN WBK wird die zu beantragende Waffe mit einem sogenannten Voreintrag bereits vor dem Kauf eingetragen. Der Schütze möchte z.B. eine 9 mm Pistole auf grüne WBK kaufen, diese wird dann in die Karte gedruckt und der Eintrag ist ein Jahr gültig. Innerhalb dieses einen Jahres ist es dem Schützen dann möglich bei einem Händler, oder auch von privat eine Pistole im Kaliber 9 mm zu erwerben. Wird eine zweite Waffe beantragt, dann wiederholt sich dieser Vorgang selbstverständlich.
Zudem gibt es noch die Einschränkung für jeden Inhaber einer Waffenbesitzkarte, dass pro halbes Jahr nur zwei Waffen erworben werden können, egal ob auf GRÜNE oder GELBE WBK.
Zusammenfassung
Voraussetzungen für die eigene Waffenbesitzkarte nach ca. 12 Monaten
• Mitgliedschaft in der PSG1410
• Mitgliedschaft in einem der drei Dachverbände
• Mindestens 1-mal im Monat oder 18-mal in einem Jahr am Training teilnehmen
• Die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung ist gegeben
• Die erforderliche Sachkunde ist erfolgreich bestanden worden
• Ein geeigneter Waffenschrank ist vorhanden
• Ein waffenrechtliches Bedürfnis liegt vor
• Mindestalter Kleinkaliber: 18 Jahre, Großkaliber: 25 Jahre
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