Einfach zu den öffentlichen Terminen vorbeikommen. (Wenn Du vorher anrufst oder uns eine Mail schreibst, können wir uns noch besser vorbereiten) Dann zeigen wir Dir unsere Anlage, erklären Dir das Wichtigste und, wenn Du magst, kannst Du unter fachkundiger Anleitung auch schon einiges ausprobieren.
Bevor ihr eine eigene Waffe erwerben dürft, müsst ihr eine sogenante Waffenbesitzkarte (WBK) erlangen.
Die bekommt ihr nur, wenn ihr Interesse am Schießsport habt und dieses auch nachweisen könnt. Wie ihr im Vorwege, unverbindlich feststellen könnt, ob das etwas für euch ist, haben wir ausführlich beschrieben (Schnuppertraining...)
Der erste Schritt ist dann die Mitgliedschaft in unserer Parchimer Schüztengilde 1410 e.V.
Die PSG 1410 ist ein DSB (Deutscher Schützenbund) Verein, daher werdet ihr automatisch Mitglied in diesem Verband, womit offiziell euer Schützenleben beginnt. Wenn ihr später, um an speziellen Turnieren teilzunehmen, auch im BDS (Bund Deutscher Sportschützen) oder BDMP (Bund der Militär- und Polizeischützen) Mitglied werden möchtet, unterstützen wir euch dabei gerne.
Jetzt müsst ihr regelmäßig, zu den öffentlichen Terminen, mit unseren Vereinswaffen (oder den Waffen von Freunden) trainieren. Aktuell bedeutet dies: mindestens einmal im Monat oder 18 Mal über 12 Monate muss der Schützen-Anwärter an einem Training oder einem Wettkampf auf Vereins-, Kreis- oder Landesebene teilnehmen. Zum Nachweis führt jeder Sportschütze ein Schießbuch, in dem festgehalten wird, wann der Schütze geschossen hat. Der jeweilige Schießleiter des Vereins oder Kreis- bzw. Landesverbandes unterzeichnet und beglaubigt die Schießnachweise.
Darüberhinaus muss das Vereinsmitglied an einem Sachkundelehrgang gem. §7 Waffengesetz mit staatlich anerkannter Prüfung teilnehmen. Den Sachkundelehrgang kann man entweder beim Dachverband oder einem privaten Anbieter absolvieren. Erkundigt euch gern rechtzeitig, wo wann ein Lehrgang angeboten wird, damit ihr euch rechtzeitig anmelden könnt und nicht die fehlende Prüfung die Erlangung der WBK verzögert.
Auch solltet ihr im ersten Jahr bereits einen geeigneten ggf. gebrauchten Waffenschrank erwerben. Wichtig dabei ist, dass er für die Waffen, welche ihr erwerben wollt, geeinget und zugelassen ist (wir unterstützen euch).
Nach einem Jahr des regelmäßigen Trainings und einem bestandenen Sachkundelehrgang könnt ihr euer "Bedürfnis" und damit verbunden eure Waffen (max. 2) beim DSB (oder einem aneren Verband, wenn ihr dort Mitglied seid) beantragen, wobei wir euch natürlich unterstützen. Die Waffen müssen laut der Sportordnung des Verbandes in einer Disziplin, die ihr schießt, genutzt werden können.
Die Anträge sind alle formalisiert und die Antragswege fest vorgeschrieben. Mit dem Bedürfnis bestätigt der Verband, dass der Schütze die beantragten Waffen zum Training und zu erfolgreichen Teilnahme an Wettkämpfen benötigt. Wenn alles ordnungsgemäß ausgefüllt ist, erhält der Schütze sein Bedürfnis.
Mit diesem Bedürfnis könnt ihr einen Antrag auf Ausstellung einer WBK bei der örtlichen Waffenbehörde beantragen. Hier gibt es noch grüne und gelbe WBKs, über die Unterschiede informieren wir euch, wenn gewünscht, rechtzeitig.
Die Behörde überprüft den Antragsteller u.a. über das Bundeszentralregister (BZR) und das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV) auf die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit. Liegen keine Einträge, Waffenbesitzverbote oder sonstigen Vorbehalte vor, wird die Waffenbesitzkarte genehmigt und kann vom Antragsteller bei der Waffenbehörde abgeholt werden bzw. wird diesem postalisch zugesandt.
Wird eine weitere Waffe beantragt, wiederholt sich dieser Vorgang. Zudem gibt es die Einschränkung, dass pro halbes Jahr nur zwei Waffen erworben werden dürfen.
Nun kann der Schütze die Waffen gem. der jeweiligen WBK erwerben und damit trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen. Bei der GRÜNEN WBK wird die zu beantragende Waffe mit einem sogenannten Voreintrag bereits vor dem Kauf eingetragen. Der Schütze möchte z.B. eine 9 mm Pistole auf grüne WBK kaufen, diese wird dann in die Karte gedruckt und der Eintrag ist ein Jahr gültig. Innerhalb dieses einen Jahres ist es dem Schützen dann möglich bei einem Händler, oder auch von privat eine Pistole im Kaliber 9 mm zu erwerben. Wird eine zweite Waffe beantragt, dann wiederholt sich dieser Vorgang selbstverständlich.
Zudem gibt es noch die Einschränkung für jeden Inhaber einer Waffenbesitzkarte, dass pro halbes Jahr nur zwei Waffen erworben werden können, egal ob auf GRÜNE oder GELBE WBK.
Zusammenfassung
Voraussetzungen für die eigene Waffenbesitzkarte nach ca. 12 Monaten
• Mitgliedschaft in der PSG1410
• Mitgliedschaft in einem der drei Dachverbände
• Mindestens 1-mal im Monat oder 18-mal in einem Jahr am Training teilnehmen
• Die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung ist gegeben
• Die erforderliche Sachkundeprüfung ist erfolgreich bestanden worden
• Ein geeigneter Waffenschrank ist vorhanden
• Ein waffenrechtliches Bedürfnis liegt vor
• Mindestalter Kleinkaliber: 18 Jahre, Großkaliber: 25 Jahre
Das Mindestalter beträgt 10 Jahre. In Sachen Gesundheit und Fittness gibt es (eigentlich) keine Grenzen, den Schießsport kann man in jedem Alter und sogar mit Behinderungen ausüben! Nur in den dynamischeren Disziplinen ist eine gute Fitness Voraussetzung.
Verantwortungsbewußtsein solltest Du mitbringen, denn wir hantieren hier mit „gefährlichen Gegenständen".
Die wichtigste für den Schießsport ist aber die „weiße Weste“.
Polizei, Verfassungsschutz usw. werden bei der Beantragung der eigenen Waffe befragt. Wenn es begründete Zweifel an der sogenannten „waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“ gibt, wird es keine eigene Waffe geben.
Zu dieser Zuverlässigkeit gehört zum Beispiel auch das korrekte Verhalten im Verkehr, der Umgang mit Alkohol und Vieles mehr.
Ein ganz klares NEIN! Wie ihr auf unseren Bildern seht, haben wir auch sehr aktive weibliche Mitglieder. Bei der Ausrüstung gibt es für Frauen einiges zu beachten, nicht alles, was in eine kräftige Männerhand passt, funktioniert auch gut in kleineren Frauenhänden. Aber bei diesen Themen helfen alle unsere Kameradinnen gerne und geben ihre Erfahrungen weiter.
Ja. Wenn Du Schütze werden möchtest, machst Du sinnvollerweise im ersten Jahr eine Sachkundeausbildung. Diese ist Voraussetzung für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte (WBK - siehe „Mein Weg zur eigenen Waffe“). Danach gibt es darüber hinaus für alle Mitglieder eine (oder mehrere) Trainingsstunden, in denen die wichtigsten Grundlagen der Disziplinen vermittelt werden, die Du später schiessen möchtest.
Wenn Du dann sicher im Umgang mit der Waffe bist, kannst Du auch an den wöchentlichen Trainings mit anderen Schützenkameraden teilnehmen.
Nein, selbstverständlich nicht. Wir haben viele verschiedene Vereinswaffen, die unsere Mitglieder ausleihen können.
Beides lagerst Du zu Hause, die Waffe in einem dafür zugelassenen Waffensafe und die Munition entweder auch im Safe (wenn der dafür zugelassen ist) oder in einem abgeschlossenen Schrank. Wir beraten Dich natürlich bei der Auswahl des für Dich passenden Schrankes.
Die Kosten für die Mitgliedschaft im Verein und die Platzgebühren findest Du im Downloadbereich und das ist wahrscheinlich der kleinste Teil der Kosten. Eine Waffe kostet gebraucht ab 150€, eine Neuwaffe ab 600€. Der Waffenschrank kostet ab 500€.
Die größten Unterschiede gibt es bei den Kosten für Munition: Beim Luftgewehr kostet ein Schuss 1 Cent, bei Kleinkaliber 10 Cent und bei einer 9mm Kurzwaffe liegt der Schuss bei 40 Cent. Grosskaliber-Langwaffen beginnen bei 50 Cent, liegen aber oft noch erheblich darüber. Die Ausrüstung kommt dazu: Eine Schießbrille und Gehörschutz ist obligatorisch, Reinigungsmittel und einen verschließbaren Waffenkoffer braucht auch jeder. Holster, Gürtel, Schießjacke, -hose, -schuhe (ja, das gibts;-) sind nicht zwingend, für manche Disziplinen aber irgendwann ratsam.
Alles in Allem: Schießsport ist nicht billig aber auch nicht unbezahlbar.
Ja, eine eigene Waffe bekommst Du nur, wenn Du durch regelmäßiges Schießen dein „Bedürfnis“ nachgewiesen hast. Dieses Bedürfnis musst/solltest Du auch nach dem Waffenkauf weiter belegen, also in Deinem Schießbuch genügend Einträge haben. Die Teilnahme an Turnieren ist nicht zwingend.
Darüber hinaus sind 10 Stunden Eigenleistungen pro Jahr obligatorisch. Es gibt auf unserer Anlage immer viel zu tun und es werden regelmäßig Arbeitseinsätze durchgeführt. Dabei gibt es Getränke und meistens wird gegrillt, so dass es sich, nach getaner Arbeit 😉 auch ein wenig nach Sommerfest anfühlt. Falls Arbeitsstunden nicht erbracht werden können, kann man sich mit 20€/h „auslösen.
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